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Aktionäre stimmen Verkauf von bwin.party zu

Die Übernahme des Online-Wettbetreibers bwin.party durch die GVC Holdings ist nun genehmigt, die Aktionäre fassten über die bislang umstrittene Übernahme einen eindeutigen Beschluss. Die Übernahme der Bwin.party stellte noch im Sommer für die iGaming Welt ein Problem dar, nun wurde ein formaler Abschluss der Übernahme verfasst. Diese Transaktion ist nun endgültig beschlossen.

Transaktion durch GVC ist endgültig beschlossen

Für einen Kaufpreis von einer Milliarde Pfund, also mehr als 1,4 Milliarden Euro oder 1,5 Milliarden Dollar, soll die Bwin.party nun von GVC übernommen werden. Dieser hohe Preis wurde festgelegt, da die aggressiven Konkurrenzangebote durch 888 den Preis ständig nach oben trieben. Die GVC gab im Oktober bekannt, den Kauf zum Jahresanfang 2016 abzuschließen:

  • Angebot wurde von Bwin.party für ein Scheme of Arrangement gestattet
  • Von den Aktionären stimmten beim Court Meeting 99,99 Prozent einer Übernahme zu
  • Für den Sonderbeschluss wurde die stillschweigende Zustimmung der Aktionäre eingeholt.

Die Umsetzung der Regelung ist nun möglich.

Formalitäten im Scheme of Arrangement

Die Art und Weise der Übernahme durch GVC wurde im Scheme of Arrangement beschrieben, die Übernahme ist einer Auktion ähnlich. Das höchste Gebot stammt von 888 Holdings, daher muss geregelt werden, wie bei einem Verkauf an GVC zu verfahren ist. Im Dokument muss der Vorbehalt der Erfüllung oder des Verzichts durch die andere Seite beschrieben werden. Im Dokument ist eine Gerichtsverhandlung festgelegt, sie ist für den 29. Januar 2016 geplant.

Noch keine vollständigen Details bekannt

Im Scheme of Arrangement werden wahrscheinlich noch keine genauen Details bekanntgegeben, denn erst muss die Bekanntgabe vor Gericht erfolgen. Die Lizenzierung muss durch die Gibraltar Companies Act geprüft werden. Eine transparente und vollständige Untersuchung der Gültigkeit der Vorgehensweise von Bwin.party muss erfolgen, dabei kommt es auf

  • Akquisitionsprozess
  • Angebot
  • Gebot

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