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Casinos für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen verboten?
In Nordhessen fiel die Zahl der Arbeitslosen im Oktober 2016 um 605 auf 17.132, doch ist die Langzeitarbeitslosenzahl weiterhin besorgniserregend. Von den ca. 64.000 Langzeitarbeitslosen in Hessen beziehen die meisten Arbeitslosengeld II.
Langzeitarbeitslose müssen entschlossener aktiviert werden
Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, Volker Fasbender, spricht sich dafür aus, dass die Langzeitarbeitslosen durch
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noch starker aktiviert werden sollten. Ein 15-Punkte-Plan wurde entwickelt, in dem begründete Vorschläge enthalten sind. Es geht um das konsequente Einfordern von Eigenanstrengungen, aber auch um Aufstiegscoaching für Empfänger von Arbeitslosengeld II, die in Arbeit vermittelt wurden.
Besuch von Spielhallen mit Empfang von Arbeitslosengeld II unvereinbar
Fasbender betont, dass diejenigen, die nicht dazu in der Lage sind, ihre Existenz aus eigenen Mitteln zu bestreiten, weiterhin Arbeitslosengeld II beziehen sollten. Er weist aber darauf hin, dass Bezieher von Leistungen alles tun sollten, um ihre Hilfsbedürftigkeit schnellstmöglich zu beenden, indem sie eine Arbeit annehmen oder sich weiterbilden. Fasbender bezeichnet den Bezug von Hartz-IV-Leistungen und den Besuch von Spielhallen als unvereinbar. Spielhallenbetreiber in Hessen sind zur Aussperrung spielsuchtgefährdeter und überschuldeter Personen verpflichtet; diese Personen müssen in eine Datei eingetragen werden. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II sollten in diese Datei eingetragen werden.
Eintragung von Hartz-IV-Empfängern in Sperrdatei
Jobcenter sollten vom Landtag und der hessischen Landesregierung verpflichtet werden, Empfänger von Arbeitslosengeld II in die Sperrdatei einzutragen. Die Leistungsempfänger sollten dazu angehalten werden, sich selbst um Arbeit zu bemühen. Der Geschäftsführer Jobcenter Stadt Kassel, Stefan Schäfer, reagierte mit Unverständnis auf diese Forderung; er sagt, dass keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Kunden des Jobcenters Probleme mit Spielsucht und Verschuldung haben. Er spricht von einer Bevormundung dieser Menschen und einer Missachtung des Datenschutzes. Das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit würde untergraben werden.