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Eigentlich illegal: Das Spiel um Geld bzw. das Glücksspiel

Wird es ganz genau genommen, dann ist das Spiel um Geld nur in den staatlichen Spielbanken erlaubt. Auch in den Spielhallen werden die Spieler durch die bunten Automaten dazu verführt, Ihr Geld zu investieren, mit der Hoffnung, dass der Jackpot geknackt wird und das eventuell schon beim nächsten Spin. Nun mag jeder der Ansicht sein, dass der Staat diese Spiele überwacht – doch die Frage lautet: Wie steht es mit den Spielen im Internet aus?

Die Regulierung des Online Glücksspiel Marktes

In den Spielhallen und Casinos gehen die Kontrollen noch relativ einfach von der Hand, doch im Internet stellt sich das deutlich schwieriger dar und so kann von einer Regulierung kaum gesprochen werden. Zudem ist das Glücksspiel online auch gar nicht erlaubt und ist im eigentlichen Sinne illegal, aber dennoch investieren die deutschen Spieler jährlich Millionen von Euros beim Spiel mit dem schnellen Glück. Dazu registrieren sich jeden Tag immer wieder neue Spieler bei den Online Anbietern.

Wie war das noch mal?

Das Glücksspiel ist doch verboten – aber dennoch kassiert der Staat horrende Steuern. Wie passt das zusammen? Das ist eine Frage, die sich jeder der logisch denkt, stellt. So ist vieles nicht erlaubt, gilt als illegal, aber dennoch wird es nicht effizient unterbunden. Oh ja, das war ja noch was: Der Glücksspielstaatsvertrag der 2012 von den Länderchefs verabschiedet wurde und dieser legt doch genau fest, was erlaubt ist und was eben nicht. Dabei haben sich die Länderchefs zum obersten Ziel gemacht, die Jugend und die Kinder zu schützen und ebenso Kriminalität wie Betrug und Geldwäsche abzuwehren.

Hohe und edle Ziele

Sicherlich sind diese Ziele sehr erstrebenswert und löblich, doch die Frage ist, ob die Bundesländer überhaupt in der Lage sind, diese zu erreichen. Vonseiten der Experten gibt es einige Bedenken und es ist sogar möglich, dass der Glücksspielstaatsvertrag scheitert. Es gibt jede Menge Kritik und das vor allem im Bereich der Sportwetten. Nun ist es an der Zeit dass die Bundesländer handeln, denn bis zum 07. September haben sie Zeit, die zehn Fragen die im EU-Piloten der EU-Kommission stehen zu beantworten. Tun sie das nicht, dann droht ein Vertragsverletzungsverfahren.