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EuGH macht Druck auf deutsche Behörden
Bei EuGH liegt ein Vorlageverfahren vor, bei dem es um den Fall von Sebat Ince geht. Die Behörden hatte gegen die Beklagte strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet, da diese unerlaubterweise in ihrer Sportbar einen Sportwetten Terminal aufgestellt hatte.
Das Vorlageverfahren Sebat Ince
Der Hintergrund dieses Vorlageverfahrens ist ein Verfahren, dass dem Amtsgericht Sonthofen vorliegt. Im Vorfeld des Verfahrens hatte bayrische Behörden eine Vermittlerin von Sportwetten wegen einer fehlenden Erlaubnis strafrechtlich belangen wollen. Doch das Amtsgericht hatte erhebliche Zweifel ob der Glücksspielstaatsvertrag, der zugrunde liegt, europarechtskonform ist. Eben aus diesem Grund legte der zuständige Richter dem EuGH mehrere Fragen zur Prüfung vor.
“Wetten ohne Konzession“
Die Grundlage ist das deutsche Sportwetten Gesetz, der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag, der 2012 verabschiedet wurde und auf dessen Grundlage im letzten Jahr 20 Lizenzen ausgestellt, aber niemals ausgegeben wurden. Der Grund ist dass die Bewerber, die nicht berücksichtigt wurden, Klage einreichten, die erst in diesem Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof abgeschlossen wurde. Denn dieser erklärte das Verfahren für rechtswidrig und stoppte das Vergabeverfahren und erklärte zugleich auch das Glücksspielkollegium für unzulässig.
Keine Verfolgung von nicht lizenzierten Anbietern
Durch die aktuelle EU Gesetzeslage wird den deutschen Behörden eine Verfolgung der nicht lizenzierten privaten Betreiber untersagt. Der Generalanwalt der EU bezeichnet die Ausschreibung für die Lizenzbewerbungen „chaotisch“ und „unerforschlich“. Zugleich fordert der Generalanwalt die Aufhebung der Anzahl von 20 Lizenzen. Wie die Richter des EuGH entscheiden, das wird sich erst am Ende des Jahres herausstellen. Der DSWV hegt die Hoffnung, dass durch die Entscheidung aus Luxemburg es endlich zu einer Glücksspielregulierung kommt, die rechtlich konform und gerecht ist.