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Vergnügungssteuer bei Glücksspielautomaten: Bundesgerichtshof schiebt den sprunghaften und massiven Steuererhöhungen einen Riegel vor
Gemeinden haben nicht immer das Recht zur Steuererhöhung
Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofes haben die Gemeinden nicht immer das Recht, die Steuern zu erhöhen, wie sie es wünschen. Schließlich gäbe es verfassungsrechtliche Schranken und diese führen von Fall zu Fall dazu, dass eine Steuererhöhung nicht rechtens sei. Dem Argument der Kommunen, dass die Betreiber durch die Anschaffung neuer Automaten die Steuer auf die Spieler abwälzen könnten, und das ihnen das nicht verboten wird, stimmt der Bundesverwaltungsgericht teilweise zu. Doch das sei eben nicht immer zumutbar. Zwar haben die Kommunen in ihren Ansätzen recht, so sieht es jedenfalls das Bundesverfassungsgericht, aber es müsse auch berücksichtigt werden, dass eine Übergangsfrist aufgrund des Vertrauensschutzes bis zur endgültigen Steuerumstellung gewährt wird. So müssten beide Optionen auf jeden Fall geprüft werden.
Es müssen politische Änderungen her
Die Sache wird von dem Justiziar des Bundesverband Automatenunternehmer, Stephan Burger positiv gesehen, und dieser sieht das Urteil als eine „kleine Zäsur“ der Gerichte und Kommunen. Diese könnten zwar ihre Steuern noch immer erhöhen, aber die Anforderungen seien nun klar definiert, sodass es nicht mehr so schnell zu einer Steuererhöhung kommen kann.
Burger gibt zudem klar zum Ausdruck, dass die juristische Ebene nicht geeignet sei, um die Steuererhöhungen der Kommunen in diesem Bereich einzudämmen. Hier müsse seiner Ansicht nach die Politik einschreiten um den ganzen Irrsinn der Vergnügungssteuererhöhung einen kompletten Riegel vorzuschieben.
Leitfaden zum Thema Steuererhöhung
Der BA hat eine Infobroschüre zu diesem Thema zusammengestellt: BAKit. Dieser Leitfaden gibt nützliche Handlungshinweise und praktische Empfehlungen, zum aktuellen Thema Steuererhöhungen im Vergnügungsbereich und kann auf der Homepage des BA heruntergeladen werden.